Für jedes Kind wird individuell ein
                                Betreuungsvertrag abgeschlossen, in dem die
                                Betreuungszeit, Bezahlung und Besonderheiten vereinbart
                                werden. Zusätzlich zum
                                Vertrag kommen noch Anlagen hinzu, wie die
                                Notfallvollmacht, die Kopie vom Impfpass und der
                                Versichertenkarte. Im Vertrag ist alles geregelt, das
                                gibt Ihnen und mir Sicherheit.
                            
                            
                                Ein großes Plus bei meiner
                                Kinderbetreuung ist meine große Flexibilität; gerne
                                unterstütze ich auch Eltern, die mit Schicht- und
                                Nachtdiensten das Leben schon schwer genug haben.
Aus heutiger Sicht bin ich also gerne für die kleinen Gäste von Montag bis Freitag zu Tag- aber auch Nachtzeiten da, am Wochenende kann nach Absprache auch ausgeholfen werden.
Es findet aber keine regelmäßige Samstags oder Sonntags Betreuung statt.
                                
In der Regel betreue wir eine kleine Gruppe von 10 Kindern – wichtig ist uns, dass Eltern und Kinder gut zueinander passen und nach dem Kennenlernen eine gute Aussicht auf eine gewinnbringende Erziehungspartnerschaft besteht.
                                
                                    
                                        
                                        
Wichtig:
                                        
                                        
                                        
                                            
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                        
                                            
                                        
                                        
                                            
                                            
                                        
                                    
                                    
                                        
                                    
                                
                            
                        Aus heutiger Sicht bin ich also gerne für die kleinen Gäste von Montag bis Freitag zu Tag- aber auch Nachtzeiten da, am Wochenende kann nach Absprache auch ausgeholfen werden.
Es findet aber keine regelmäßige Samstags oder Sonntags Betreuung statt.
In der Regel betreue wir eine kleine Gruppe von 10 Kindern – wichtig ist uns, dass Eltern und Kinder gut zueinander passen und nach dem Kennenlernen eine gute Aussicht auf eine gewinnbringende Erziehungspartnerschaft besteht.
Wichtig:
                                        
                                            Alle Eltern haben die Möglichkeit über das
                                            Jugendamt einen Zuschuß zu beantragen, es
                                            lohnt sich auf jeden Fall dort nach zu
                                            fragen! Wenn man unter die Förderberechtigten zählt, wird immer ein
                                            Mindestzuschuß
                                            gezahlt. Dieser ist in den
                                            meisten Fällen vom Einkommen
                                            abhängig.
                                            Förderberechtigt sind zum Beispiel Eltern,
                                            die arbeiten, in Ausbildung, im Studium usw.
                                            sind.
Der Zuschuss liegt zwischen 2 Euro und 6,- Euro pro Stunde, die genaue Berechnung der Förderung übernimmt Ihr zuständiges städtisches Jugendamt. Für Kinder ab 2 Jahren beträgt die Förderung in den meisten Fällen immer mindestens 6,- Euro pro Stunde. In besonderen Situationen kann die Förderung auch höher ausfallen. Für diese Förderung muss nur ein Antrag gestellt werden. Auch hier unterstütze ich Sie, bei Fragen, den richtigen Ansprechpartner im Jugendamt zu finden.
                                            
https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/kindertagespflege.php
                                        Der Zuschuss liegt zwischen 2 Euro und 6,- Euro pro Stunde, die genaue Berechnung der Förderung übernimmt Ihr zuständiges städtisches Jugendamt. Für Kinder ab 2 Jahren beträgt die Förderung in den meisten Fällen immer mindestens 6,- Euro pro Stunde. In besonderen Situationen kann die Förderung auch höher ausfallen. Für diese Förderung muss nur ein Antrag gestellt werden. Auch hier unterstütze ich Sie, bei Fragen, den richtigen Ansprechpartner im Jugendamt zu finden.
https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/kindertagespflege.php
                                        
                                            Normalerweise übernimmt das Mainzer
                                            Jugendamt mittlerweile die kompletten Kosten
                                            für Kinder ab zwei Jahren ! 
                                        
                                        
                                        
                                            Somit zahlen Eltern ab dem zweiten Lebensjahr
                                            nur noch die Verpflegungskosten.
                                        
                                        
                                        
                                            Zu guter Letzt bekommen Sie natürlich auch
                                            eine Rechnung für die Betreuung Ihres
                                            Kindes, diese können Sie wiederum von der
                                            Steuer absetzen, auch dort fließt noch mal
                                            Geld an Sie zurück.
                                        
                                        