Vertrag und Preise

 

Für jedes Kind wird individuell ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, in dem die Betreuungszeit, Bezahlung und Besonderheiten vereinbart werden. Zusätzlich zum Vertrag kommen noch Anlagen hinzu, wie die Notfallvollmacht, die Kopie vom Impfpass und der Versichertenkarte. Im Vertrag ist alles geregelt, das gibt Ihnen und mir Sicherheit.

Ein großes Plus bei meiner Kinderbetreuung ist meine große Flexibilität; gerne unterstütze ich auch Eltern, die mit Schicht- und Nachtdiensten das Leben schon schwer genug haben.
Aus heutiger Sicht bin ich also gerne für die kleinen Gäste von Montag bis Freitag zu Tag- aber auch Nachtzeiten da, am Wochenende kann nach Absprache auch ausgeholfen werden.
Es findet aber keine regelmäßige Samstags oder Sonntags Betreuung statt.

In der Regel betreue wir eine kleine Gruppe von 10 Kindern –  wichtig ist uns, dass Eltern und Kinder gut zueinander passen und nach dem Kennenlernen eine gute Aussicht auf eine gewinnbringende Erziehungspartnerschaft besteht. 


Wichtig:

Alle Eltern haben die Möglichkeit über das Jugendamt einen Zuschuß zu beantragen, es lohnt sich auf jeden Fall dort nach zu fragen! Wenn man unter die Förderberechtigten zählt, wird immer ein Mindestzuschuß gezahlt. Dieser ist in den meisten Fällen vom Einkommen abhängig. Förderberechtigt sind zum Beispiel Eltern, die arbeiten, in Ausbildung, im Studium usw. sind.
Der Zuschuss liegt zwischen 2 Euro und 6,-  Euro pro Stunde, die genaue Berechnung der Förderung übernimmt Ihr zuständiges städtisches Jugendamt. Für Kinder ab 2 Jahren beträgt die Förderung in den meisten Fällen immer mindestens 6,- Euro pro Stunde. In besonderen Situationen kann die Förderung auch höher ausfallen. Für diese Förderung muss nur ein Antrag gestellt werden. Auch hier unterstütze ich Sie, bei Fragen, den richtigen Ansprechpartner im Jugendamt zu finden.

https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/kindertagespflege.php

Normalerweise übernimmt das Mainzer Jugendamt mittlerweile die kompletten Kosten für Kinder ab zwei Jahren ! 
Somit zahlen Eltern ab dem zweiten Lebensjahr nur noch die Verpflegungskosten.

Zu guter Letzt bekommen Sie natürlich auch eine Rechnung für die Betreuung Ihres Kindes, diese können Sie wiederum von der Steuer absetzen, auch dort fließt noch mal Geld an Sie zurück.